Restschuldbefreiung in 3 Jahren – beschlossen und verkündet
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Die am 22. Dezember 2020 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gilt rückwirkend für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Insolvenzverfahren. Zusammengefasst sehen die Neureglungen wie folgt aus: Die Verkürzung auf drei Jahre gilt für Selbständige unbefristet, für Verbraucher*innen zunächst jedoch nur bis zum 30. Juni 2025. Für ehemals Selbständige […]