Kosten und Honorare
Kosten
Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit und der Tätigkeit des anwaltlichen Mediators bestimmt sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Man unterscheidet Festgebühren (z.B. gerichtliche Tätigkeiten im Zivil, Verwaltungs- und Arbeitsrecht), Rahmengebühren (z.B. außergerichtliche Tätigkeit) und Betragsrahmengebühren (z.B. Straf- und Sozialrecht).
Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Festgebühren und der Rahmengebühren ist der Gegenstandswert der Angelegenheit, also der objektive Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse. Weitere Informationen hierzu, Gesetzestexte, Tabellen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer, oder sprechen Sie mich an. In gerichtlichen Verfahren fallen weitere Kosten an. Gerne erläutere ich Ihnen die Kosten für Ihren konkreten Fall.
Honorare
Mein Honorar für eine Erstberatung beträgt in der Regel für
Angelegenheiten aus dem privaten Bereich 35,00 € bis 175,00 €,
und für Angelegenheiten aus dem geschäftlichen Bereich 75,00 € bis 275,00 €.
Das Erstberatungshonorar wird angerechnet, wenn es zu einer über die Erstberatung hinausgehenden Beauftragung kommt.
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Inhaber der Ehrenamtskarte für Berlin und Brandenburg erhalten von mir als Anerkennung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhebliche Vergünstigungen.
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