Arbeitsrecht
Ganz bewusst berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, und dies in allen Bereichen des Arbeitsrechts, denn wie auch in allen anderen Rechtsangelegenheiten, in welchen ich für Sie tätig werde, ist es mein Ziel, interessengerechte und damit auch in der Zukunft tragfähige Lösung zu finden. Hierzu sind meine als Parteivertreter sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberseite gesammelten Erfahrungen unverzichtbar.
Im Arbeitsrecht gelten in vielen Bereichen sehr kurze Fristen. Die Nichteinhaltung führt in der Regel zum unwiederbringlichen Rechtsverlust. Zögern Sie also nicht, sich kurzfristig – auch telefonisch (030 120857200) – zu informieren.